Infolge der Corona-Pandemie werden drei Änderungen im Rahmen des Förderprogramms Kreativ-Transfer (2019-20) umgesetzt: (1) Die Verlängerung des Programms bis zum 30. April 2021, (2) die alternative Nutzungsmöglichkeit von bereits durch die Jurys befürworteten Förderungen, die nicht wie geplant genutzt werden konnten/können sowie (3) alternativ zur Reisekostenförderung im Rahmen neuer Ausschreibungen: Förderungen für Vorhaben der internationalen Vernetzung und Sichtbarkeit sowie des Know-how-Transfers.
Die folgenden Informationen richten sich an Personen, die eine Bewilligung einer Kreativ-Transfer Förderung erhalten haben, diese aufgrund der Corona-Pandemie aber nicht nutzen konnten/können.
Dies betrifft Förderungen, für die Du bereits einen Fördervertrag erhalten hast, die aber durch den Ausfall von Veranstaltungen nicht genutzt werden konnten/können sowie solche, die bisher lediglich per Mail bewilligt wurden.
Informationen bezüglich neuer Ausschreibungen im Rahmen von Kreativ-Transfer werden im Spätsommer folgen.
Eine Übersicht zu den Möglichkeiten, die bewilligte Förderung weiterhin zu nutzen, sowie ein FAQ findet Ihr im Folgenden.
Das Programm Kreativ-Transfer wurde in Folge der Corona-Pandemie bis zum 30. April 2021 verlängert, d. h. Deine bereits bewilligte(n) Förderungen(en) kann/können bis zu diesem Datum genutzt werden:
Alle folgenden Infos findet Ihr auch hier als PDF.
info@kreativ-transfer.de |
Tel.: +49 (0)30 / 37 44 33 92
(Jana Grünewald / Nicole Fiedler)
Bitte beachtet, dass wir nach wie vor am besten per E-Mail zu erreichen sind. Gerne kannst Du uns eine Mail mit Deiner Telefonnummer und der Bitte um Rückruf und ggf. Verfügbarkeit senden, dann rufen wir Dich an.
Bitte beachtet: In der Zeit vom 26. Juni – 12. Juli 2020 sind wir in der Sommerpause.
Die bewilligte Förderung für eine Veranstaltung kann für die verschobene/eine andere Veranstaltung genutzt werden, sofern diese bis spätestens zum 30. April 2021 stattfindet.
Unter Umständen ist es möglich, die bewilligte Förderung für die ursprüngliche Veranstaltung für zwei andere Veranstaltungen zu nutzen (jedoch nicht für die verschobene Veranstaltung und eine andere Veranstaltung).
Förderungen für mehrere Veranstaltungen können nicht für die Förderung einer Veranstaltung zusammengelegt werden.
Online-Formular, Deadlines & Genehmigung
Für die Nutzung der Förderung für die gleiche, nur verschobene Veranstaltung ist lediglich eine Aktualisierung der Daten über das Online-Formular nötig.
Anschließend erhältst Du den (ggf. geänderten) Fördervertrag von der transmissions GmbH.
Für die Umlegung der Förderung auf eine andere Veranstaltung muss ebenso das Online-Formularausgefüllt werden, inkl. einer kurzen Begründung. Die Umlegung der Förderung auf eine andere Veranstaltung wird darüber hinaus durch ein Mitglied der jeweiligen Fachjury gemeinsam mit dem DTD begutachtet.
Anschließend erhältst Du den (ggf. geänderten) Fördervertrag von der transmissions GmbH.
Um der derzeit unsicheren und sich stets ändernden Lage Rechnung zu tragen, gibt es mehrere Deadlines für das Einreichen der Angabe, wie Du die bewilligte Förderung nutzen möchtest, und für die darauffolgende Genehmigung:
1. Deadline: 28. Juli 2020 Rückmeldung durch den DTD erfolgt Mitte August
2. Deadline: Ende September 2020 Rückmeldung durch den DTD erfolgt Mitte Oktober
3. Deadline: Ende November 2020 Rückmeldung durch den DTD erfolgt Mitte Dezember
Welche Deadline/s in Anspruch genommen wird/werden, steht Dir frei.
Vor jeder Deadline erhältst Du eine Info-Mail als Erinnerung. Nach Verstreichen der letzten Deadline ist eine Umlegung der Förderung nicht mehr möglich.
Höhe der Förderung
Die Höhe der bewilligten Fördersumme bleibt unberührt, sofern Du keine Kosten über die RKA Corona eingereicht hast. Solltest Du aber nicht stornierbare Kosten über die RKA Corona eingereicht haben, entspricht die Höhe Förderung der Summe der ursprünglich bewilligten Reisekostenförderung abzüglich der bereits eingereichten Kosten.
Die Förderung bleibt anteilig bei 70% bzw. 80% (s. Bewilligung).
Allgemeine Info
Alternativ zur Nutzung der Förderung für eine verschobene/andere Veranstaltung wie unter Möglichkeit A) beschrieben, kann die bewilligte Fördersumme für ein Vorhaben genutzt werden, das die Geförderten in Bezug auf ihre Netzwerkaktivitäten, die Sichtbarmachung ihrer Arbeit sowie ihre Qualifizierung und Professionalisierung (Know-how-Transfer) unterstützt.
Das Planen von Reisen und Veranstaltungsbesuchen ist nach wie vor nahezu unmöglich – und damit bricht der Kern von Kreativ-Transfer – das Unterstützen von internationalen Netzwerktätigkeiten, Sichtbarmachung und Austausch durch Reisekostenförderungen – derzeit weg. Doch der Bedarf sich auszutauschen – mit internationalen Kolleg*innen ins Gespräch zu kommen, Kontakte zu potenziellen Ko-Produzent*innen, Publishern und Investor*innen aufzubauen, Veranstalter*innen und mögliche Käufer*innen kennenzulernen, das eigene internationale Netzwerk weiter zu bespielen und ggf. auszubauen, das Sammeln von Erfahrungen und Know-how – bleibt weiterhin bestehen.
Veranstaltungsbesuche sind wichtig und effektiv für den internationalen Netzwerkaus- und -aufbau, die Verbesserung der internationalen Sichtbarkeit sowie für die Qualifizierung und Professionalisierung. Es gibt aber auch andere Wege und Möglichkeiten, die in dieser Hinsicht erfolgreich wirken können und damit den Zielen des Programms entsprechen.
Aus diesem Grund können nun auch alternative Vorhaben unterstützt werden:
Alternative Vorhaben - Beispiele
Die folgenden Beispielefür solche Vorhaben sind als Orientierung und Anregung gedacht. Präzise Formulierungen bezüglich der unterschiedlichen Bereiche – Darstellende Künste, Bildende Kunst und Games – können hier nicht gegeben werden. Rückfragen der Geförderten aller Bereiche nehmen wir gerne entgegen!
In dem von den Geförderten auszufüllenden Online-Formular (s.u.) sollen die Vorhaben konkret beschrieben werden. Andere, in den folgenden Beispielen nicht genannte Ideen sind sehr begrüßenswert, sofern sie den Zielen von Kreativ-Transfer entsprechen.
Bitte halte gerne Rücksprache mit uns, wenn Du Dir unsicher bist, ob Dein Vorhaben den Zielen des Programms entspricht!
Netzwerkaufbau und internationale Sichtbarkeit der*s Kompanie/Galerie/Projektraums/Entwickler*innenstudios stärken:
Präsentation der*s Kompanie/Galerie/Projektraums/Entwickler*innen-Studios im Netz:
Qualifizierung und Professionalisierung der*s Kompanie/Galerie/Projektraums/ Entwickler*innen-Studios:
Die hier genannten Teilbereiche – Auf- und Ausbau des eigenen (internationalen) Netzwerks / Verbesserung der (internationalen) Sichtbarkeit / Qualifizierung/Professionalisierung/Erfahrungs- und Wissensaustausch – können selbstverständlich in einem Vorhaben kombiniert werden.
Umwandlung der Förderung: Beschreibung der Vorhaben, Deadlines & Genehmigung
Die Umwandlung der bereits bewilligten Förderungen läuft wie folgt ab:
Über das Online-Formularmüssen u.a. folgende Angaben gemacht werden:
Für die Bereiche Bildende Kunst und Games gilt: Eine bewilligte Förderung kann in ein alternatives Vorhaben umgewandelt werden.
Eine Vorlage für die einzureichende Begründung findest Du hier.
Eine Vorlage für die Kostenkalkulation findest Du hier.
Um der derzeit unsicheren und sich stets ändernden Lage Rechnung zu tragen, gibt es mehrere Deadlines für das Einreichen der Angaben, wie Du die bewilligte Förderung nutzen möchtest, und für die darauffolgende Genehmigung:
1. Deadline: 28. Juli 2020 Rückmeldung durch den DTD erfolgt Mitte August
2. Deadline: Ende September 2020 Rückmeldung durch den DTD erfolgt Mitte Oktober
3. Deadline: Ende November 2020 Rückmeldung durch den DTD erfolgt Mitte Dezember
Welche Deadline/s in Anspruch genommen wird/werden, steht Dir frei.
Vor jeder Deadline erhältst Du eine Info-Mail als Erinnerung. Nach Verstreichen der letzten Deadline ist eine Umwandlung der Förderung nicht mehr möglich.
Das Vorhaben wird durch ein Mitglied der jeweiligen Fachjury gemeinsam mit dem DTD begutachtet und ggf. angepasst/korrigiert. Im Anschluss wirst Du über die (ggf. vorbehaltliche) Genehmigung (ggf. mit Hinweisen zu notwendigen Korrekturen) informiert. Den Fördervertrag erhältst Du wie gewohnt von der transmissions GmbH.
Höhe der Förderung
Die Höhe der Förderung entspricht der Summe der ursprünglich bewilligten Reisekostenförderung. Oder aber: Solltest Du nicht stornierbare Kosten über die RKA Corona eingereicht haben, entspricht die Höhe Förderung der Höhe der ursprünglich bewilligten Reisekostenförderung abzüglich der bereits eingereichten Kosten.
Die alternativen Vorhaben werden zu 100% der bewilligten Fördersumme (bzw. des verbleibenden Differenzbetrags) gefördert, ein Eigenanteil ist nicht nötig. Ein Eigenanteil kann eingebracht werden, um die Gesamtkosten des alternativen Vorhabens zu erhöhen.
Für den Bereich Darstellende Künste gilt: Kompanien, die mehrere Förderungen erhalten haben und die sie aufgrund von Corona nicht nutzen konnten/können, können zeitgleich (zu je einer der drei o.g. Deadlines)* max. zwei Förderungen zusammenlegen und in ein Vorhaben umwandeln.
Für die Bereiche Bildende Kunst und Games gilt: Galerien/Projekträume/Entwickler*innen-Studios, die mehrere Förderungen erhalten haben und die sie aufgrund von Corona nicht nutzen konnten/können, können zu je einer der drei o.g. Deadlines* eine Förderung in ein Vorhaben umwandeln.
*weitere Infos hierzu: s. „Umwandlung der Förderung: Beschreibung der Vorhaben, Deadlines & Genehmigung“ und die FAQs
Abrechnungsfähige Kosten
Aus zuwendungsrechtlichen Gründen können nur Belege zur Abrechnung anerkannt werden, die ein Belegdatum ab dem 15. Mai 2020 haben.
Bitte halte gerne Rücksprache mit uns, wenn Du Dir unsicher bist, welche Kosten abrechnungsfähig sind!
Auszahlung der Förderung
Die Förderung wird nach Einreichung eines kurzen Berichts sowie der Belege ausgezahlt. Bericht und Belege müssen bis spätestens vier Wochen nach Abschluss des Vorhabens eingereicht werden.
Belege können sein:
Bewilligte Förderung für eine Veranstaltung kann umgelegt werden:
--> in eine Förderung füreine verschobene/andere Veranstaltung oder
--> in zwei Förderungen für zwei unterschiedliche andere Veranstaltungen
Bewilligte Förderung für eine Veranstaltung kann umgewandelt werden:
--> in eine Förderung für ein Vorhaben
Bereich Darstellende Künste:
Bewilligte Förderung für max. zwei Veranstaltungen kann umgewandelt werden
--> in eine Förderung für ein Vorhaben