Infolge der Corona-Pandemie werden drei Änderungen im Rahmen des Förderprogramms Kreativ-Transfer (2019-20) umgesetzt: (1) Die Verlängerung des Programms bis zum 30. April 2021, (2) die alternative Nutzungsmöglichkeit von bereits durch die Jurys befürworteten Förderungen, die nicht wie geplant genutzt werden konnten/können sowie (3) alternativ zur Reisekostenförderung im Rahmen neuer Ausschreibungen: Förderungen für Vorhaben der internationalen Vernetzung und Sichtbarkeit sowie des Know-how-Transfers.
Die folgenden Informationen richten sich an Personen, die eine Bewilligung einer Kreativ-Transfer Förderung erhalten haben, diese aufgrund der Corona-Pandemie aber nicht nutzen konnten/können.
Dies betrifft Förderungen, für die Du bereits einen Fördervertrag erhalten hast, die aber durch den Ausfall von Veranstaltungen nicht genutzt werden konnten/können sowie solche, die bisher lediglich per Mail bewilligt wurden.
Informationen bezüglich neuer Ausschreibungen im Rahmen von Kreativ-Transfer werden im Spätsommer folgen.
Eine Übersicht zu den Möglichkeiten, die bewilligte Förderung weiterhin zu nutzen, findet Ihr bei Eurem jeweiligen Bereich mit dem passenden Formular:
Bis wann muss ich das Online-Formular ausfüllen?
Es gibt drei Deadlines:
1. Deadline: 28. Juli 2020
Rückmeldung durch den DTD erfolgt Mitte
2. Deadline: Ende September 2020 (genaues Datum tba)
Rückmeldung durch den DTD erfolgt Mitte Oktober
3. Deadline: Ende November 2020 (genaues Datum tba)
Rückmeldung durch den DTD erfolgt Mitte Dezember
Welche Deadline/s in Anspruch genommen wird/werden, steht Dir frei.
Vor jeder Deadline erhältst Du eine Info-Mail als Erinnerung. Nach Verstreichen der letzten Deadline ist eine Umlegung/Umwandlung der Förderung nicht mehr möglich.
Bis wann muss ich mich endgültig entscheiden, wie ich meine Förderung nutze?
Bis zur dritten Deadline Ende November (genaues Datum tba) musst Du Dich entscheiden, ob Du die Förderung (a) für eine Reise zu einer verschobenen/anderen Veranstaltung oder (b) für ein alternatives Vorhaben nutzt oder (c) die Förderung nicht in Anspruch nehmen möchtest/kannst.
In jedem Falle werden wir Dich darüber informieren, wenn eine finale Entscheidung fällig wird.
Ich habe eine Kreativ-Transfer Förderung für eine Reise zu einer Veranstaltung in Deutschland erhalten. Jetzt besteht die Möglichkeit, dass ich eine Veranstaltung im Frühjahr in Südamerika besuche. Kann ich die Förderung dafür nutzen?
Das ist durchaus möglich. Die Genehmigung erfolgt durch den DTD gemeinsam mit einem Mitglied der jeweiligen Fachjury nach den jeweiligen o.g. Deadlines.
Die ursprünglich bewilligte Fördersumme (bzw. der Differenzbetrag abzüglich bereits eingereichter Stornierungsgebühren) ändert sich jedoch nicht.
Ich habe eine Kreativ-Transfer Förderung für eine Reise zu einer Veranstaltung in Asien erhalten. Jetzt besteht die Möglichkeit, dass ich eine Veranstaltung im Frühjahr in Deutschland besuche. Kann ich die Förderung dafür nutzen?
Das ist durchaus möglich. Die ursprünglich bewilligte Fördersumme (bzw. der Differenzbetrag abzüglich bereits eingereichter Stornierungsgebühren) ändert sich nicht.
Deshalb ist es u. U. auch möglich, die Förderung für maximal zweiVeranstaltungen (aufgrund kostengünstigerer Reisen) zu verwenden. Das muss im Online-Formular unbedingt angegeben werden.
Die Genehmigung erfolgt durch den DTD gemeinsam mit einem Mitglied der jeweiligen Fachjury nach den jeweiligen o.g. Deadlines.
Ich habe zwei Kreativ-Transfer Förderungen erhalten, die ich aufgrund von Corona bisher nicht nutzen konnte. Jetzt besteht die Möglichkeit, dass ich eine Veranstaltung im Frühjahr besuche. Kann ich die beiden Förderungen für eine Reise zusammenlegen?
Nein, das ist nicht möglich. Für den Besuch von Veranstaltungen können Förderungen nicht zusammengelegt werden (im Bereich Darstellende Künste können maximal zwei Förderungen zeitgleich für ein alternatives Vorhaben zusammengelegt werden; weiter Infos dazu s. S. 5 und S. 9).
Ich schöpfe nicht die gesamte Fördersumme für den Besuch der (verschobenen/anderen) Veranstaltung bzw. für die Umsetzung des alternativen Vorhabens aus. Kann ich den Restbetrag für den Besuch einer weiteren Veranstaltung oder ein alternatives Vorhaben nutzen?
Wenn die Förderung für eine Reise zu einer verschobenen/anderen Veranstaltung genutzt wird, muss im Formular angegeben werden, ob die Förderung für eine oder maximal zwei Reisen zu Veranstaltungen genutzt wird.
Die gleichzeitige Nutzung der Förderung für eine Reise zu einer Veranstaltung und für ein Vorhaben ist nicht möglich.
In der Kostenkalkulation (s. Vorlage) muss die ursprünglich bewilligte Fördersumme angegeben werden. Restbeträge können nicht anderweitig verwendet werden.
Was ist unter „Veranstaltung“ zu verstehen?
Unter Veranstaltungen sind bei Kreativ-Transfer nach wie vor folgende zu verstehen: Messen, Festivals, messeähnliche Plattformen und messeähnliche Branchentreffen.
Ich weiß nicht, wie die Beschreibung oder die Kostenkalkulation für ein alternatives Vorhaben aussehen sollen. Habt Ihr eine Vorlage?
Na klar!
Eine Vorlage für die einzureichende Beschreibung findest Du hier.
Eine Vorlage für die Kostenkalkulation findest Du hier.
Alternative Vorhaben werden zu 100% der ursprünglich bewilligten Fördersumme gefördert. Für mein Vorhaben benötigte ich aber eine Summe, die die Höhe der bewilligten Förderung übersteigt. Dafür würde ich Eigenmittel einbringen. Kann das Vorhaben trotzdem gefördert werden?
Ja, das geht. Die ursprünglich bewilligte Fördersumme kann nicht erhöht werden, aber es können durchaus Eigenmittel eingebracht werden, durch die die Kosten des Vorhabens insgesamt steigen. Bitte beachte: Der maximal mögliche Eigenanteil von 80% bezieht sich auf die ursprünglich bewilligte Fördersumme, nicht auf die Gesamtsumme des Vorhabens. S. hierfür auch die Vorlage der Kostenkalkulatio
Ich habe mehrere Förderungen durch Kreativ-Transfer erhalten, die ich bisher aufgrund von Corona nicht nutzen konnte. Kann ich die Förderungen zusammenlegen und damit ein Vorhaben finanzieren?
Für den Bereich Darstellende Künste gilt: Kompanien, die mehrere Förderungen erhalten haben und die sie aufgrund von Corona nicht nutzen konnten/können, können zeitgleich (zu je einer der drei genannten Deadlines) max. zwei Förderungen zusammenlegen und in ein Vorhaben umwandeln.
Für die Bereiche Bildende Kunst und Games gilt: Galerien/Projekträume/Entwickler*innen-Studios, die mehrere Förderungen erhalten haben und die sie bisher aufgrund von Corona nicht nutzen konnten, können zu je einer der drei o.g. Deadlines eine Förderung für ein Vorhaben nutzen
Ich schöpfe nicht die gesamte Fördersumme für den Besuch der (verschobenen/anderen) Veranstaltung bzw. für die Umsetzung des alternativen Vorhabens aus. Kann ich den Restbetrag für den Besuch einer weiteren Veranstaltung oder ein alternatives Vorhaben nutzen?
Wenn die Förderung für eine Reise zu einer verschobenen/anderen Veranstaltung genutzt wird, muss im Formular angegeben werden, ob die Förderung für eine oder maximal zwei Reisen zu Veranstaltungen genutzt wird.
Die Nutzung von einer Förderung für eine Veranstaltung und für ein Vorhaben ist nicht möglich.
In der Kostenkalkulation (s. Vorlage) muss die ursprünglich bewilligte Fördersumme angegeben werden. Restbeträge können nicht anderweitig verwendet werden.
In meinem Vorhaben möchte ich sowohl eine neue Datenbank für in der Vergangenheit geknüpfte Kontakte aufbauen, ein Template für einen neuen englischsprachigen Newsletter erstellen und eine individuelle Reise zu zwei Multiplikator*innen machen – kann ich all das in einem Vorhaben kombinieren?
Ja, das ist möglich und mehr noch: sogar erwünscht! Die genannten Teilbereiche – Auf- und Ausbau des eigenen (internationalen) Netzwerks / Verbesserung der (internationalen) Sichtbarkeit / Qualifizierung/Professionalisierung/Erfahrungs- und Wissensaustausch – können selbstverständlich in einem Vorhaben kombiniert werden.
Muss das alternative Vorhaben in Verbindung zur Kompanie stehen? Oder kann ich als Produzent*in unabhängig von der Kompanie das Vorhaben umsetzen?
Das alternative Vorhaben muss einen Bezug zu der Kompanie haben, mit der Du Dich beworben hast. Der Bezug kann direkt sein (bspw.: Pflege der Kontaktdatenbank der Kompanie, Optimierung der Sichtbarkeit der Kompanie im Netz) oder indirekt, bspw.: Deine Teilnahme an einem Workshop zur Nutzung von Social Media, durch die Du Dein neu erworbenes Wissen u.a. auch für die Social Media Aktivitäten der Kompanie einsetzen kannst.